Onlineberatung

Mit dem „Schnell weg“ Button oben rechts können Sie im Notfall die Online Beratung sofort verlassen. Für das Smartphone gibt es diese Funktion nicht.

Wir wollen Ihnen eine sichere Beratung im Internet ermöglichen. Die Nachrichten werden nicht auf dem Computer gespeichert und können daher nicht von anderen Personen gefunden werden.

Wir sind zuständig für die Stadt und den Landkreis Göttingen. Eine Beraterin antwortet Ihnen von montags bis freitags innerhalb von 48 Stunden.

Die Online Beratung erfolgt zeitverzögert. Das bedeutet, sie ist nicht für akute Krisen oder Notfälle geeignet.

Wenn Sie sofort Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon (08000 116 016) oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) .

Wenn Sie akut in Gefahr sind, wenden Sie sich an die Polizei (110).
Wenn Sie Zuflucht suchen, rufen Sie das Frauenhaus Göttingen an (0551 52 11 800).


Zur Onlineberatung
1Wie funktioniert die Online Beratung?
Wenn Sie uns das erste Mal über die Online Beratung schreiben, müssen Sie sich registrieren. Das ist kostenlos. Sie überlegen sich einen Benutzernamen und ein Passwort. Die Angaben zu Ihrem Geschlecht und zu Ihrem Geburtsjahr sind freiwillig, helfen uns aber, Sie besser zu beraten. Wenn Sie eine Emailadresse angeben, kann dorthin ein neues Passwort versendet werden, wenn Sie ihr Passwort vergessen haben. Sie bekommen dann einen Link zugeschickt, über den Sie sich für die Online Beratung registrieren können. Sie können in Ihrem Profil einstellen, dass Sie über Ihre Emailadresse benachrichtigt werden, wenn die Beraterin geantwortet hat. Um die Antwort der Beraterin zu lesen, klicken Sie wieder auf den Button der Online Beratung. Jetzt können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Um sich wieder abzumelden, klicken Sie unten links auf der Seite auf „Abmelden“ Sie können die Beratung jederzeit von sich aus beenden. Wenn Sie Ihr Profil löschen, sind auch Ihre Nachrichten vollständig gelöscht.
2Schweigepflicht
Auch in der Online Beratung haben wir Schweigepflicht. Niemand außerhalb der Beratungsstelle erfährt, mit welchen Fragen und Anliegen Sie sich an uns wenden.
3Umgang mit Selbstmord Ankündigung
Wenn Sie konkrete Andeutungen machen, dass Sie sich etwas antuen oder das Leben nehmen wollen, sind wir verpflichtet, dies zu Ihrem Schutz zu melden. Eine solche Ankündigung hebt die Schweigepflicht der Beratung auf. Auch wenn Sie anderen Personen massive Gewalt androhen, müssen wir die Polizei informieren. Die Polizei setzt sich mit Ihnen in Verbindung.