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Bundesministerium spart bei häuslicher Gewalt

22. Dezember 2021

Deutschland hat sich gemeinsam mit vielen anderen europäischen Ländern verpflichtet, die sogenannte Istanbul Konvention des Europarates umzusetzen. Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Maßnahmen, die präventiv wirken sollen, Hilfen verbessern und Taten ausreichend sanktionieren sollen. Ein internationales Gremium überprüft und bewertet die Qualität der Umsetzung in den einzelnen Ländern. Dabei wird immer wieder deutlich, dass in Deutschland noch viel zu tun ist. Doch statt engagiert in der Umsetzung voranzusschreiten, gibt es deutliche Rückschritte zu verzeichnen. So hat das zuständige Bundesministerium für 2022 seinen Zuschuss von 20.000,- € für die Durchführung der Bundeskonferenz der Interventionsstellen bei Partnerschaftsgewalt gestrichen. Eine kleine Summe, die aber dafür Sorge tragen könnte, die Qualität der nach dem Gewaltschutzgesetz arbeitenden Fachstellen zu sichern und bundeseinheitliche Standards zu schaffen. In einem offenen Protestbrief wendeten sich im November Vertreterinnen aus verschiedenen Bundesländern an das Ministerium. https://www.frauen-notruf-goettingen.de/wp-content/uploads/2021/12/20211105-Brief-an-BMFSFJ-Absage-Buko-2022.pdf

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